Geförderte Unternehmensberatung für KMU

BAFA-Beratung in Frankfurt: Die Hälfte zahlt der Bund

Für Ihre Unternehmensberatung übernimmt der Bund 50 Prozent der Kosten, bis zu 1.750 Euro. Das gilt aber nur für Anträge bis 31. Dezember 2026. Ich berate kleine und mittlere Unternehmen aus Frankfurt und Rhein-Main zu Finanzierung, Nachfolge und Unternehmensführung und erkläre Ihnen den Weg zum Zuschuss.

Anträge nach der aktuellen Förderrichtlinie sind nur noch bis 31. Dezember 2026 möglich. Eine Verlängerung oder ein Nachfolgeprogramm hat das BAFA bisher nicht veröffentlicht. Stand: Oktober 2026.

Unternehmensberater und Handwerksmeister mit über 40 Jahren Mittelstandspraxis

Inhaber eines Handwerksbetriebs prüft Unterlagen im Büro neben der WerkstattMit KI generiert
FinanzierungNachfolgeWachstumOrganisationDigitalisierung und KI

Die Förderung auf einen Blick

  • 50 %Zuschuss für Unternehmen mit Sitz in Hessen
  • 3.500 €höchstens förderfähige Beratungskosten je Beratung
  • 1.750 €Zuschuss höchstens je Beratung
  • 5 Tagehöchstens je Beratung
  • 2 pro Jahrund höchstens 5 Beratungen bis Ende 2026
  • 31.12.2026letzter Tag für den Antrag

Für Unternehmen ohne Vorsteuerabzug berechnet das BAFA den Zuschuss seit dem 15. November 2025 auf den gezahlten Bruttobetrag.

Quelle: BAFA, Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ in der Fassung vom 12.12.2024. Stand: Oktober 2026.

Rechnung, Taschenrechner und Onlinebanking auf dem Schreibtisch eines UnternehmersMit KI generiert

Was Sie die Beratung kostet

Ein Beispiel für ein Unternehmen mit Vorsteuerabzug: Das Beratungshonorar beträgt 3.500 Euro netto. Sie zahlen die Rechnung zunächst vollständig, inklusive Umsatzsteuer, per Überweisung von Ihrem Geschäftskonto. Nachdem das BAFA Ihren Verwendungsnachweis geprüft hat, zahlt es 1.750 Euro an Ihr Unternehmen aus. Ihr Eigenanteil liegt damit bei 1.750 Euro netto.

Beispielhonorar netto3.500 €
Zuschuss des BAFA− 1.750 €
Ihr Eigenanteil netto1.750 €

Ein höheres Honorar ist möglich. Bezuschusst werden aber höchstens 3.500 Euro.

Wozu ich Sie berate

Gefördert werden Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

  • Finanzierungskonzept und Liquidität

    Liquiditätsplanung, Finanzierungsplan und Vorbereitung auf das Bankgespräch. Sie bekommen ein Konzept, mit dem Sie selbst zu Ihrer Bank gehen können.

  • Wachstum und Erweiterung

    Neuer Standort, neue Mitarbeiter, größere Aufträge. Wir rechnen durch, was die Erweiterung kostet und wie sie sich trägt.

  • Nachfolge

    Wann und an wen übergeben Sie, und wie lässt sich die Übernahme finanzieren? Wir erarbeiten einen Zeitplan und die nächsten Schritte.

    Zur Nachfolgeberatung
  • Organisation und Abläufe

    Wo Abläufe hängen, Zuständigkeiten unklar sind oder Kosten aus dem Ruder laufen, suchen wir die Ursachen und legen fest, was sich ändert.

    Zum Prozessmanagement
  • Digitalisierung und KI

    Welche Werkzeuge sich für Ihr Unternehmen lohnen und in welcher Reihenfolge. Gefördert wird das Konzept, die Einführung der Software selbst nicht.

    Zur KI-Beratung
  • Viele meiner Mandanten kommen aus dem Handwerk und dem kleineren Mittelstand.

    Unternehmensberatung in Frankfurt

So läuft die Förderung ab

  1. Erstgespräch

    Wir klären, ob Ihr Unternehmen antragsberechtigt ist und welches Thema die Beratung haben soll.

  2. Antrag stellen

    Sie stellen den Antrag online beim BAFA, er läuft über eine Leitstelle. Unterschreiben Sie vorher keinen Beratungsvertrag: Schon der Vertragsabschluss gilt als Beginn der Beratung und schließt die Förderung aus.

  3. Informationsschreiben abwarten

    Nach der Prüfung erhalten Sie ein Informationsschreiben. Erst danach darf die Beratung beginnen.

  4. Beratung

    Bis zu fünf Beratungstage. Am Ende erhalten Sie einen schriftlichen Beratungsbericht mit konkreten Handlungsempfehlungen für Ihr Unternehmen.

  5. Rechnung bezahlen

    Vollständig per Überweisung von Ihrem Geschäftskonto. Barzahlung oder Verrechnung schließen die Förderung aus.

  6. Verwendungsnachweis einreichen

    Spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben reichen Sie Bericht, Rechnung und Zahlungsnachweis ein. Das BAFA prüft und zahlt den Zuschuss an Ihr Unternehmen aus.

Wer den Antrag bis 31. Dezember 2026 stellt, kann die Beratung auch Anfang 2027 durchführen, solange die Frist von sechs Monaten eingehalten wird.

Wer gefördert wird und was nicht

Gefördert werden

  • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland.

  • Als KMU gilt, wer weniger als 250 Beschäftigte hat und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Verbundene Unternehmen werden mitgezählt.

  • Unternehmen im ersten Jahr nach der Gründung müssen vor dem Antrag ein kostenloses Informationsgespräch bei einem regionalen Ansprechpartner führen, zum Beispiel bei der zuständigen Kammer.

Nicht gefördert werden

  • Unternehmen, die selbst beratend tätig sind, etwa Unternehmensberatungen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Notare.

  • Unternehmen in Insolvenz, gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen.

  • Beratungen, die überwiegend Rechts-, Steuer- oder Versicherungsfragen, Buchführung oder Jahresabschlüsse betreffen, Gutachten, Beratungen überwiegend zu Fördermitteln, die Umsetzung selbst sowie Workshops und Gruppenveranstaltungen.

Nicht verwechseln: BAFA-Energieberatung

Das BAFA fördert auch Energieberatungen für Gebäude und Anlagen. Das ist ein eigenes Programm mit eigenen Beratern und eigenen Bedingungen. Auf dieser Seite geht es um die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU.

Was nach dem 31. Dezember 2026 gilt

Die aktuelle Richtlinie gilt für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden. Eine Verlängerung oder ein Nachfolgeprogramm hat das BAFA bisher nicht veröffentlicht.

Wer den Antrag noch 2026 stellt, sichert sich die heutigen Bedingungen. Beratung und Verwendungsnachweis dürfen dann im Jahr 2027 liegen, solange die Frist von sechs Monaten nach dem Informationsschreiben eingehalten wird.

In Hessen fördert außerdem das RKW Hessen mit Landesmitteln Beratungen und Coachings für kleine und mittlere Unternehmen. Für dieselbe Beratung lassen sich zwei Zuschüsse nicht kombinieren.

  1. Bis 31.12.2026

    Antrag stellen, bevor Sie einen Beratungsvertrag unterschreiben.

  2. Nach dem Informationsschreiben

    Beratung durchführen, auch im Jahr 2027.

  3. Bis sechs Monate nach dem Schreiben

    Verwendungsnachweis mit Bericht, Rechnung und Zahlungsnachweis einreichen.

Dirk Schmidt an seinem Schreibtisch in Frankfurt am Main

Ihr Unternehmensberater: Dirk Schmidt

Ich bin Unternehmensberater in Frankfurt und selbst Handwerksmeister. Seit über 40 Jahren arbeite ich im und mit dem Mittelstand und habe mehr als 20 Sanierungskonzepte entwickelt und umgesetzt. Meine Schwerpunkte sind Finanzierung, Nachfolge und Krisenmanagement für Handwerk und Mittelstand.

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FAQ

Häufige Fragen zur BAFA-Beratung

Unternehmen mit Sitz in Hessen erhalten 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten. Förderfähig sind höchstens 3.500 Euro, der Zuschuss beträgt also höchstens 1.750 Euro je Beratung.

Nach der aktuellen Richtlinie bis zum 31. Dezember 2026. Der Antrag muss gestellt sein, bevor die Beratung beginnt.

Nein. Schon der Abschluss des Beratungsvertrags gilt als Beginn der Beratung. Erst nach dem Informationsschreiben des BAFA dürfen Sie den Vertrag schließen.

Höchstens zweimal pro Jahr und höchstens fünfmal während der Laufzeit der Richtlinie.

Nein. Über jeden Antrag entscheidet das BAFA, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Im Erstgespräch prüfen wir, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt.

Nein. Gefördert wird nur die Beratung selbst. Die Vermittlung von Krediten oder anderen Finanzprodukten schließt die Richtlinie aus. Sie bekommen ein Konzept und Handlungsempfehlungen, die Bankgespräche führen Sie selbst.

Ja. Im ersten Jahr nach der Gründung müssen Sie vor dem Antrag ein kostenloses Informationsgespräch bei einem regionalen Ansprechpartner führen, zum Beispiel bei der zuständigen Kammer.

Ja, Angehörige der Freien Berufe sind antragsberechtigt. Ausgenommen sind beratende Berufe wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte. Heilberufe werden nur bei Beratungen zum Qualitätsmanagement gefördert.

Nein. Gefördert werden die Beratung und der Bericht mit Handlungsempfehlungen. Die Umsetzung, zum Beispiel die Einführung einer Software, ist nicht förderfähig.

Der Zuschuss ist eine sogenannte De-minimis-Beihilfe. Ein Unternehmen darf innerhalb von drei Jahren höchstens 300.000 Euro solcher Beihilfen erhalten. Das bestätigen Sie im Antrag.

Antrag noch 2026 stellen

In einem kurzen Gespräch klären wir, ob Ihr Unternehmen antragsberechtigt ist und welches Thema sich für die Beratung eignet. Dann bleibt genug Zeit für den Antrag vor dem 31. Dezember.

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